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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JungStrom GmbH
Spitzwegstraße 2, 85521 Ottobrunn
Geschäftsführer: Karsten von Hösslin
kontakt@jungstrom.de | Tel: 089 54034172

 

  • 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der JungStrom GmbH, Spitzwegstraße 2, 85521 Ottobrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten von Hösslin, (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“). Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(2) Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Elektroinstallation, der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen, der Installation und Integration von Komponenten aus den Bereichen Netzwerktechnik, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, KNX sowie der Instandhaltung und Wartung elektrischer Systeme.

(3) Nicht von diesen AGB erfasst sind ausschließlich planende oder beratende Leistungen ohne spätere Ausführung, die gesondert beauftragt und individuell geregelt werden.

(4) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  • 2 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie werden dem Kunden in der Regel per E-Mail oder postalisch übermittelt.

(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann per unterzeichneter Angebotsbestätigung auf dem Postweg oder per E-Mail (Scan der Unterschrift) erfolgen. Auch eine formlose schriftliche Zustimmung per E-Mail gilt als Annahme.

(3) Bei mündlichen oder fernmündlichen Beauftragungen erfolgt der Vertragsschluss erst durch die nachträgliche schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers. Diese Bestätigung erfolgt per E-Mail oder postalisch.

(4) Für zusätzliche oder vom ursprünglichen Angebot abweichende Leistungen gelten die erbrachten Leistungen auf Regiebasis als beauftragt, sofern sie durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person freigegeben wurden. In diesem Fall dokumentiert der Auftragnehmer die ausgeführten Arbeiten in einem digitalen Regiezettelsystem, das vom Kunden oder dessen Vertreter vor Ort zu unterzeichnen ist.

 

  • 3 Preise, Zuschläge und Fahrtkosten

(1) Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß individueller Vereinbarung als Pauschalangebot. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die folgenden Regelungen:

– Die erste Arbeitsstunde wird voll berechnet, danach erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt.
Anfahrt und Aufwandspauschalen richten sich nach der Entfernung zum Einsatzort und werden in Zonen eingeteilt.
Außerhalb des Stadtgebiets München wird zusätzlich zur Fahrtzeit eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 17€/h je Monteur berechnet.

(2) Arbeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten (werktags 07:00–18:00 Uhr) auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchgeführt werden, unterliegen folgenden branchenüblichen Zuschlägen:

  • Montag bis Freitag, 18:00–22:00 Uhr: + 50 %
  • 22:00–07:00 Uhr: + 100 %
  • Samstag 07:00–12:00 Uhr: + 50 %
  • Samstag ab 12:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr: + 100 %

(3) Baustromanlagen werden vom Auftragnehmer nur gestellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Bereitstellung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Angebots und entsprechender Beauftragung. Der Kunde stellt auf der Baustelle erforderliche Anschlüsse für Strom, Wasser und ggf. Internet kostenfrei zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Netto-Beträge ausgewiesen.

 

  • 4 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Rechnungen werden unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten und nach Eingang des digitalen Regieberichts erstellt. Der Kunde ist verpflichtet, den digitalen Arbeitsnachweis (Regiezettel) selbst oder durch eine beauftragte Person zu unterzeichnen. Ist keine Unterzeichnung vor Ort möglich, so gilt die erbrachte Leistung dennoch als zur Abrechnung fällig. Der Kunde verpflichtet sich, die Gegenzeichnung unverzüglich nachzuholen.

(2) Die Zahlung ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum kann ein vereinbarter Skontoabzug gewährt werden, sofern dies auf der Rechnung ausgewiesen ist.

(3) Bei Aufträgen mit erheblichem Materialeinsatz ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagszahlung für das bestellte Material zu verlangen. Bei Pauschalaufträgen sind Teilzahlungen („Tranchen“) je nach Baufortschritt gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu leisten.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, erfolgt zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung. Bleibt die Zahlung aus, folgen gestaffelte Mahnungen:

  • 1. Mahnung: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 €
  • 2. Mahnung: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 € + Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
  • 3. Mahnung: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 € + weitere Verzugszinsen

Bleibt auch die dritte Mahnung erfolglos, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

 

  •  5 Abnahme und Leistungszeit

(1) Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind vom Kunden förmlich abzunehmen, sofern es sich um Neubauten, Sanierungen oder umfangreiche Installationen handelt. Die Abnahme erfolgt durch ein schriftliches Abnahmeprotokoll, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Der Auftragnehmer lädt den Kunden hierzu mit angemessener Frist ein.

(2) Wird die Leistung oder ein Teil davon vom Kunden vor einer formellen Abnahme genutzt, so gilt sie mit der Inbetriebnahme als stillschweigend abgenommen, sofern es sich nicht um wesentliche Restarbeiten handelt. Dies gilt insbesondere bei Kleinaufträgen, Reparaturen oder Wartungsleistungen.

(3) Wird aus baulichen oder organisatorischen Gründen eine Teilnutzung einzelner Leistungen (z. B. Verteiler, Netzwerktechnik, Beleuchtung, KNX) notwendig, kann der Auftragnehmer eine Teilabnahme verlangen, die in einem separaten Protokoll dokumentiert wird. Die Teilabnahme hat dieselbe rechtliche Wirkung wie eine Gesamtabnahme im Hinblick auf die jeweils abgenommenen Teilleistungen.

(4) Leistungsfristen und Ausführungszeiträume gelten grundsätzlich als unverbindlich und orientierend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und schriftlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

(5) Baustellenbedingte Verzögerungen, die nicht mindestens 7 Werktage vor dem geplanten Ausführungstermin schriftlich angezeigt werden (z. B. durch Bauherr, Generalunternehmer, Architekt), berechtigen den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Stillstandszeiten, Fahrtkosten und Bearbeitungsaufwand. In solchen Fällen wird der Auftragnehmer eine Behinderungsanzeige oder – sofern erforderlich – eine Bedenkenanzeige stellen.

 

  •  6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren, Komponenten und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – hat der Kunde auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.

(3) Wird der Einbau von Komponenten oder Materialien in ein Gebäude vereinbart, so erfolgt dieser unter Eigentumsvorbehalt, soweit ein Eigentumsverlust nach §§ 946 ff. BGB nicht eintritt.

(4) Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

  •  7 Mängelrechte und Verjährung

(1) Die gesetzlichen Mängelrechte gelten mit folgenden Einschränkungen und Ergänzungen:

  • Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) bei Arbeiten, die fest mit einem Gebäude verbunden und für dessen Konstruktion, Bestand oder Nutzung wesentlich sind.
  • Für Instandhaltungs-, Reparatur- oder Kleinaufträge, die nicht wesentlich für das Bauwerk sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Abnahme, sofern der Kunde Verbraucher ist (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).

(2) Keine Mängelrechte bestehen bei Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, gewaltsame Einwirkung oder normalen Verschleiß (z. B. Dichtungen, Leuchtmittel) entstehen.

(3) Wird der Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung beauftragt, und

  • gewährt der Kunde zum vereinbarten Termin nicht den Zutritt, oder
  • liegt objektiv kein Mangel vor, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder
  • ergibt die Prüfung, dass der beanstandete Zustand durch den Kunden oder Dritte verursacht wurde,

so ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Aufwand dem Kunden nach ortsüblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

 

  •  8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei:

  • vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung,
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Mitarbeiter des Auftragnehmers.

 

  •  9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

  •  10 Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

 

  •  11 Schlussbestimmungen

(1) Für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

  •  12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden oder als Fernabsatzverträge gelten, ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JungStrom GmbH, Spitzwegstraße 2, 85521 Ottobrunn, kontakt@jungstrom.de, Tel. 089 54034172) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich aus einer anderen Art der Lieferung als der von uns angebotenen Standardlieferung ergeben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir bereits gelieferte Waren oder verbaute Teile zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Wertersatz bei bereits erbrachten Leistungen
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, und wurde die Leistung ganz oder teilweise erbracht, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrags. Dazu zählen u. a. Materialbestellungen, geleistete Arbeitszeit oder Planungstätigkeiten.

Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung und den Einbau von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Es besteht ferner nicht bei Notfalleinsätzen oder ausdrücklich angeforderten Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten, wenn diese vollständig erbracht wurden.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
JungStrom GmbH
Spitzwegstraße 2
85521 Ottobrunn
E-Mail: kontakt@jungstrom.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / Lieferung der folgenden Ware:

(Beschreibung der Ware/Dienstleistung)

Bestellt am: _______________ / Erhalten am: _______________

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum: _____________________

(*) Unzutreffendes bitte streichen.